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Autoversicherung kündigen

Immer wieder zum Herbstbeginn verschicken die Kfz-Versicherungen die Beitragsrechnungen für das kommende Versicherungsjahr an ihre Kunden. Und immer wieder werden die Kfz-Versicherer nicht müde den Versicherten einen Versicherungswechsel schmackhaft zu machen, da ein solcher Wechsel bares Geld bedeutet und die Kunden mitunter mehrere hundert Euro sparen können.


Der Werbung aus dem Radio zu glauben um die Autoversicherung  kündigen wäre sicher fahrlässig. Doch wer nach einem Kfz-Versicherungsvergleich feststellt, dass seine Autoversicherung tatsächlich um einiges teurer ist als manch andere, der sollte schon die Mühe auf sich nehmen und seine bisherige Autoversicherung kündigen.
Dabei gilt es aber, die entsprechenden Kündigungsfristen zu beachten und einzuhalten. Theoretisch kann die Autoversicherung zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden. Doch gerade um den spätmöglichsten Zeitpunkt einer Kündigung gibt es immer wieder Unsicherheiten bei den Versicherten. Sehr oft wird nämlich davon gesprochen, dass der 30. November eines Jahres der Stichtag für die Kündigung der KFZ Versicherung ist. Das ist irreführend und zuweilen auch falsch. Denn zum einen ist der letztmögliche Kündigungstag der Tag, an dem das Kündigungsschreiben bei der Autoversicherung eingegangen sein muss und zum anderen ist der 30. November nur dann der Stichtag, sollte dieser Tag tatsächlich ein Werktag sein. Fällt er z.B. auf einen Sonntag ist die Frist verstrichen und eine Kündigung nicht mehr möglich.
Wenn Versicherte ihre Kfz-Versicherung kündigen wollen sollten sie das Kündigungsschreiben somit rechtzeitig abschicken oder ansonsten immer im Kopf behalten, dass spätestens am letzten Werktag im November die Kündigung den Versicherer erreicht haben muss.
Die Kündigung der Autoversicherung bedarf auch immer der Schriftform. Das heißt konkret, dass zwar eine Kündigung per Fax zur Einhaltung der Frist möglich ist, wenn die Kündigung im Original nachgereicht wird. Der Versicherte kann seine Kfz-Versicherung aber nicht durch eine bloße E-Mail kündigen.

Die Kündigung der Autoversicherung zum Jahresende ist aber nicht die einzige Möglichkeit für Versicherte, ihren Vertrag nicht mehr fortzuführen. Sollten diese nämlich während eines Jahres ihr Fahrzeug wechseln und das bisherige verkaufen, steht ihnen ein so genanntes außerordentliches Kündigungsrecht zu. Denn wenn das Fahrzeug nicht mehr im Besitz des Versicherten ist besteht auch kein Grund, dass es weiterhin auf seinen Namen versichert ist.
Allerdings ist der Fahrzeughalter beim Abschluss der Kfz-Versicherung für sein neues Fahrzeug nicht verpflichtet, seine bisherige Versicherung auszuwählen. Vielmehr hat er die freie Wahl und kann sich nach einem Kfz-Versicherungsvergleich die für das Fahrzeug günstigste Versicherung aussuchen.